§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und Leistungen der S & F CNC-Technik GmbH (nachfolgend „Unternehmen“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers werden nur Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine etwa unwirksame Regelung durch eine wirksame mit wirtschaftlich vergleichbarem Ergebnis zu ersetzen.
- Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Unternehmens.
§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsschluss
- In Katalogen, Prospekten oder online veröffentlichte Angaben sind freibleibend. Individuelle Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 3 Monate ab Angebotsdatum bindend.
- Das Unternehmen darf Konstruktionen, Materialien, Spezifikationen oder Ausführungen ändern, sofern dies zumutbar ist und weder ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften noch die vertragliche Zweckbestimmung beeinträchtigt.
- Offensichtliche Irrtümer (Schreib-/Rechenfehler) in Angeboten oder Auftragsbestätigungen berechtigen zur Berichtigung.
- Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben sind Näherungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung; hierüber entstehende Nichtverfügbarkeiten werden unverzüglich mitgeteilt, bereits erbrachte Gegenleistungen erstattet.
§ 3 Zeichnungen, Unterlagen und Schutzrechte
- Eigentums- und Urheberrechte an Zeichnungen, Mustern, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen verbleiben beim Unternehmen; sie dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
- Bei Fertigung nach Vorgaben des Bestellers haftet das Unternehmen ausschließlich für die vorgabengerechte Ausführung; eine Prüfung der Richtigkeit der Vorgaben schuldet das Unternehmen nicht.
- Verletzt die Ausführung nach Vorgaben Rechte Dritter, stellt der Besteller das Unternehmen von Ansprüchen frei.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Vereinbarte Preise gelten pro Auftrag. Bei Lieferfristen > 12 Monaten ohne vom Unternehmen zu vertretende Verzögerung können Preise angemessen an gestiegene Material-, Lohn- oder Nebenkosten angepasst werden. Gleiches gilt bei erheblichen Kostensteigerungen der Vorlieferanten.
- Mehrkosten infolge vom Besteller veranlasster Änderungen werden zusätzlich berechnet.
- Sofern kein Zahlungsziel vereinbart ist, sind Rechnungen bei Lieferung/Abnahme fällig. Der Besteller kommt ohne weitere Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen und in angemessenem Verhältnis zu etwaigen Mängeln.
§ 5 Liefer- und Leistungszeiten
- Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben und verlängern sich angemessen, wenn der Besteller erforderliche Mitwirkungen verzögert/unterlässt oder bei unvorhersehbaren, außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegenden Ereignissen (z. B. Streik, Aussperrung, Störungen, Material-/Energiemangel). Absehbare Verzögerungen werden mitgeteilt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen für Verzögerungsschäden nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Teillieferungen sind zumutbar.
- Bei offenen Rechnungsbeträgen kann das Unternehmen weitere Lieferungen bis zum Ausgleich verweigern.
- Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, können ab einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft angemessene Lagerkosten berechnet werden.
§ 6 Versand und Gefahrübergang
- Erfüllungsort ist, sofern nicht abweichend vereinbart, der Sitz des Unternehmens.
- Der Versand erfolgt ab Werk auf Gefahr des Bestellers. Mit Übergabe an den Frachtführer oder Anzeige der Versandbereitschaft geht die Gefahr über. Auf Wunsch schließt der Besteller auf eigene Rechnung eine Transportversicherung ab.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Die Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Unternehmens (einschließlich künftiger Forderungen).
- Verarbeitung/Vermischung begründet einen anteiligen Miteigentumserwerb des Unternehmens im Verhältnis der Werte. Der Besteller verwahrt das (Mit-)Eigentum mit kaufmännischer Sorgfalt.
- Forderungen aus Weiterveräußerung tritt der Besteller in Höhe des Rechnungswertes sicherungshalber an das Unternehmen ab; Einziehungsbefugnis widerruflich.
- Verpfändung/Sicherungsübereignung ist unzulässig. Bei Pfändungen etc. ist das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen.
- Übersteigen Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 %, gibt das Unternehmen auf Verlangen Sicherheiten nach Wahl frei.
- Bei Pflichtverletzungen (insb. Zahlungsverzug) kann das Unternehmen Herausgabe verlangen und – nach Fristsetzung – vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Gewährleistung
- Bei Mängeln leistet das Unternehmen nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Unerhebliche Abweichungen in Maßen/Ausführung begründen keine Mängelrechte.
- Mängel, die durch fehlerhafte Montage/Inbetriebnahme, übermäßige Beanspruchung, äußere Einflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen, sind ausgeschlossen.
- Der Besteller hat dem Unternehmen zur Nacherfüllung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls entfallen hieraus resultierende Ansprüche.
- Verjährung für Mängelansprüche: 3 Monate ab Gefahrübergang, sofern gesetzlich nicht zwingend länger.
- Bei Verwendung vom Besteller beigestellter Materialien/Zeichnungen übernimmt das Unternehmen keine Haftung für daraus resultierende Mängel oder Folgeschäden.
§ 9 Haftung
- Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (dann jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden).
- Ansprüche verjähren innerhalb der für Sachmängel geltenden Fristen gemäß § 8.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Ist der Besteller Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Unternehmens (Schorndorf).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: